Was ist Industrieklettern?
Die Arbeit am Seil
Wir bei AERMAX arbeiten als Industriekletterer ausschließlich mit dem seilunterstützten Arbeitsverfahren (international: "Rope Access"), auch als "Seilzugangs- und Positionierungstechnik" (SZP) oder umgangssprachlich "Arbeit am Seil" bezeichnet. Mit Zuhilfenahme von Seilen bewegen und positionieren sich unsere Höhenarbeiter horizontal, diagonal oder vertikal, um den jeweiligen (meist schwer zugänglichen) Einsatzort zu erreichen. Dabei werden unter der planmäßigen Belastung von Seilen handwerkliche, dokumentierende oder auch überwachende Tätigkeiten ausgeführt.
Warum Seilzugangstechnik?
Die Seilzugangstechnik erlaubt Arbeiten an schwer zugänglichen Orten, die auf anderem Wege nicht oder nur mit kosten- und materialintensivem Aufwand erreichbar wären. Sie eignet sich nicht nur für Arbeiten an hoch gelegenen und schwer zugänglichen Arbeitsplätzen, wie z.B. an Windenergie- und Solaranlagen, Kirchtürmen, Hochhäusern oder Stadion-Dächern, sondern auch für Arbeiten in der Tiefe, wie zum Beispiel in Brunnen- oder Revisionsschächten oder Silos. Die Seilzugangs- und Positionierungstechnik ist eine schnelle, flexible und kostengünstige Alternative zu Gerüst oder Hebebühne, um den jeweiligen Einsatzort zu erreichen.
Worauf achten wir beim Industrieklettern noch?
Neben einem klaren Kopf, voller Konzentration auf das Thema Sicherheit und dem routinierten Umgang mit den Werkzeugen am Seil, legen wir außerdem größte Sorgfalt in unsere Materialauswahl. Wir arbeiten ausschließlich mit genormter Spezialausrüstung. Gurt, Seile und Karabiner werden regelmäßig von uns gewartet und gegebenenfalls erneuert. Direkt am Einsatzort erstellt der Aufsichtsführende Höhenarbeiter außerdem eine objektbezogene Gefährdungsermittlung. Anschließend arbeitet er die objektbezogene Betriebsanweisung aus, in der die Zugangswege, Anschlagpunkte, Arbeitsorte und Rettungsmöglichkeiten für alle beteiligten Industriekletterer festgelegt werden. Unsere Höhenarbeiter lernen bereits in der Ausbildung das Thema Rettung und Selbstrettung. Sie arbeiten ausschließlich im Team, um sich im Notfall gegenseitig unter die Arme greifen zu können.
Seit wann gibt es die Seilzugangstechnik?
Offiziell ist die Seilzugangstechnik in Deutschland erst seit Mitte der 1990er Jahre von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG-Bau) zugelassen. Das Arbeitsverfahren wurde bekannt, als 1995 der Berliner Reichstag nach einem Konzept des Künstlerpaares Christo und Jeanne-Claude verhüllt wurde. Über einhundert Höhenarbeiter wirkten damals an der Umsetzung mit. Das Arbeiten am Seil war damals in Deutschland offiziell noch nicht erlaubt, aber nach langen Verhandlungen hat die Bau-Berufsgenossenschaft für das Kunst-Projekt eine Sondergenehmigung erteilt. Um die Seilzugangstechnik in Deutschland als Arbeitsverfahren dauerhaft zu etablieren, definierten die beteiligten Höhenarbeiter im Anschluss alle Sicherheits- und Ausbildungsstandards.
Hieraus resultierte im Januar 1995 die Gründung des Fach- und Interessenverbands für seilunterstützte Arbeitstechniken e.V. (FISAT). FISAT fungiert als Dachverband und Interessenvertreter der Industriekletter-Branche. 1997 gab der Verband die Richtlinien zur Ausbildung und Arbeitssicherheit für seilunterstütztes Arbeiten heraus, die seitdem als Grundlage für alle Berufskletterer und deren Ausbildung dienen.
Die AERMAX GmbH ist FISAT Mitglied
Gesetzliche Regelungen der Seilzugangstechnik
Sowohl in Europa als auch in Deutschland ist die Arbeit am Seil gesetzlich geregelt. Für Europa gilt die Richtlinie 2009/104/EG, die in Deutschland in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt wurde. Die Richtlinie setzt für den Einsatz der Seilzugangstechnik eine Gefährdungsermittlung voraus, die davon ausgeht, dass die Arbeit sicher durchgeführt werden kann. Eine sichere Durchführung der Einsätze in der Höhe wird durch die professionelle Ausbildung und Zertifizierung der Industriekletterer sowie eine genormte Sicherheitsausrüstung garantiert. Die Anwendung seilunterstützter Arbeitsverfahren wird in Deutschland außerdem durch die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121-3 geregelt.